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Der Pfarreienrat setzt sich aus 16 Personen zusammen. Jede Pfarrei entsendet drei Vertreter in den Pfarreienrat. Der Pastor gehört dem Pfarreienrat als geborenes Mitglied an.
Vorsitzender: Klaus Christmann, Welschbillig
Die Verbandsvertretung des Kirchengemeindeverbandes
ist gewissermaßen der "Verwaltungsrat für die ganze Pfarreiengemeinschaft".
Ihm sind folgende Aufgaben übertragen:
1. Aufstellung des Haushaltsplanes mit Stellenplan und die Feststellung der Jahresrechnung
2. Die Entscheidung, in welcher Höhe den Kirchengemeinden Mittel für die Bewirtschaftung und den Bauunterhalt ihrer Gebäude weitergeleitet werden.
3. Unterhaltung der Dienstwohnung für den Pfarrer und der Diensträume und der Abschluss von Nutzungsvereinbarungen
4. Die Wahrnehmung der Aufgaben im Bereich Liturgischer Dienst (Küster-, Organisten,- Chorleiter) Pfarrsekretariat, Reinigungs- und Hausmeisterdienst, Anlagenpflege und weitere Dienste
5. Einstellung und Einsatz von Personal
Die Mitglieder der Verbandsvertretung können sich in Ausschüssen zusammentun (Personal-, Bauausschuss) um sich verschiedener Themen anzunehmen und diese dem gesamten Gremium zur Beratung vorzulegen.
Unserer Verbandsvertretung gehören 10 Personen an. Den Vorsitz hat Pfr. Mario Kaufmann
Der Kirchengemeinderat Aach nimmt gleichzeitig die Aufgaben eines Pfarrgemeinderates und Verwaltungsrates für die Kirchengemeinde wahr.
6 Mitglieder aus den Orten Aach und Beßlich wurden in den Rat gewählt.
Vorsitz: Pfr. Mario Kaufmann
Stellvertreterin: Maria Völkner, Aach
Der Kirchengemeinderat Kordel nimmt gleichzeitig die Aufgaben eines Pfarrgemeinderates und Verwaltungsrates für die Kirchengemeinde wahr.
6 Mitglieder aus Kordel wurden in den Rat gewählt.
Vorsitz: Pfr. Mario Kaufmann
Stellvertreter: Udo Thommes
Der Pfarrgemeinderat Butzweiler
besteht aus 9 gewählten Mitglieder, die sich für ein lebendiges Leben in der Pfarrei einsetzen.
Vorsitzende: Claudia Dittmann, Butzweiler
Der Verwaltungsrat Butzweiler
besteht aus 6 gewählten Mitglieder, die sich um die Verwaltungsaufgaben und Immobilien der Kirchengemeinde kümmern, dazu gehören die Kirchengebäude in Butzweiler, Lorich und Newel, sowie das Pfarrhaus in Butzweiler.
Vorsitz: Pfr. Mario Kaufmann
Stellvertreter: Herbert Feltes
Der Pfarrgemeinderat Ittel
besteht aus 4 gewählten Mitgliedern aus den Orten Hofweiler, Idesheim und Ittel, die sich für ein lebendiges Leben in der Pfarrei einsetzen.
Vorsitzende: Theresia Dietz-Koster
Der Verwaltungsrat Ittel
besteht aus 3 gewählten Mitgliedern aus den Orten Hofweiler, Idesheim und Ittel, die sich um die Verwaltungsaufgaben und Immobilien der Kirchengemeinde kümmern, dazu gehören die drei Kirchengebäude der drei Orte.
Vorsitz: Pfr. Mario Kaufmann
Stellvertreter: Johannes Theisen
Der Pfarrgemeinderat Welschbillig
besteht aus 14 gewählten Mitgliedern aus den Orten Träg, Möhn, Olk und Welschbillig
die sich für ein lebendiges Leben in der Pfarrei einsetzen.
Vorsitzende: Klaus Christmann, Welschbillig
Der Verwaltungsrat Welschbillig
besteht aus 5 gewählten Mitgliedern, die sich um die Verwaltungsaufgaben und Immobilien der Kirchengemeinde kümmern, dazu gehören die drei Kirchengebäude in Möhn, Olk und Welschbillig sowie das Pfarrhaus und das Pfarrzentrum.
Vorsitz: Pfr. Mario Kaufmann
Stellvertreter: Jörg Agostini, Welschbillig
Diese beiden Gremien sind die vom Bischof anerkannten Organe zur Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrgemeinde bzw. der Pfarreiengemeinschaft. Zum Laienapostolat heißt es im 2. Vatikanischen Konzil, Kirchenkonstitution, Nr. 33; Laiendekret, Nr.3): „Der Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt.“
In der Vielfalt des Glaubenszeugnisses sind die pastoralen Gremien die Orte, in denen gemeinsam mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum einen die pastoralen Fragen beraten, die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie koordiniert und vernetzt werden, sowie zum anderen nach den Herausforderungen und Aufgaben in Gesellschaft und Politik gefragt wird.
Der Kirchengemeinderat ist eine Kammer der bisher getrennten Gremien Pfarrgemeinderat und Verwaltungsrat. Dieser Kirchengemeinderat ist dann sowohl für die pastoralen Angelegenheiten wie für die Verwaltungs- und Finanzfragen zuständig.
Zur verbindlichen Kooperation in einer Pfarreiengemeinschaft wurde nach dem Strukturplan 2020 in jeder Pfarreiengemeinschaft ein Kirchengemeindeverband gebildet. Diese Einrichtung war bereits im geltenden Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG) als Möglichkeit vorgesehen; es handelt sich dabei um den Zusammenschluss von weiterhin rechtlich eigenständigen Kirchengemeinden (§ 1) zwecks Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben (§ 2).
Das handelnde Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsvertretung (§ 3 Abs. 1). Sie besteht aus dem vom Bischof ernannten Vorsitzenden (einem im Kirchengemeindeverband tätigen Pfarrer (§ 4 Abs. 5)) und den Mitgliedern, die die Verwaltungsräte der angeschlossenen Kirchengemeinden nach einem bestimmten Schlüssel gewählt haben (§ 4 Abs. 2+4).
Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen. Seine Aufgaben sind in einer Ordnung festgelegt. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer oder dem vom Bischöfl. Generalvikar mit der Leitung der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinde Beauftragten als Vorsitzendem und den vom Pfarrgemeinderat entsprechend der Gemeindegröße gewählten Mitgliedern. Die Amtszeit eines Mitgliedes beträgt acht Jahre.